Mitglied des Bayerischen Jagdverbands
Jägerausbildung/ Jagdschulen
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http://www.jägerverein-uffenheim.de/jaegerausbildung.html
http://www.jaegervereinigung-ansbach.de/showpage.php?J_gerausbildung&SiteID=4
Das Ein-, An- und Kontrollschießen von Jagdwaffen auf Schießständen durch Privatpersonen ist nach den Maßgaben der 11. BayIfSMV unzulässig und muss ggf. an geeigneten Stellen im Jagdrevier durchgeführt werden.
Beim Ein-, An- und Kontrollschießen von Jagdwaffen durch Büchsenmacher handelt es sich um nach der 11. BayIfSMV zulässige berufliche Tätigkeiten, die unter Beachtung der individuell ausgearbeiteten Hygiene- und Abstandsregeln auf Schießständen durchgeführt werden können.
(Stand: 18.12.2020)
Handy 0151-26107512